Während draußen das Orkantief Thomas sein Unwesen treibt, wurde am Donnerstagabend fleißig in der Werkstatt gearbeitet. Die Aufarbeitung der Inneneinrichtung und Innenverkleidung biegt langsam in Richtung Zielgerade ein.
Weitere Klappen von Schaltschränken, Türen usw. wurden abgeschliffen und mit Bootslack lackiert.
Dieser Holzrahmen dient zur Abdeckung des Schaltschranks mit den Sicherungen, Schalter für Heizung und Lickt. Dieses Teil konnten wir komplett erhalten und wird daher auch weiterhin einige Gebrauchspuren tragen.
Ursprunglich besaß der Triebwagen 227 keine Trennwände zwischen Plattform und Fahrgastraum, diese wurden erst 1960 bei der Generalüberholung eingebaut. Interessanterweise sind die Trennwände mit einem Teil der Seitenwandabdeckung verbunden. Die Ecke wurde aufwändig in einer Rundung ausgearbeitet, der damalige Tischler der üstra hat sich dabei besonders viel Mühe gegeben. In dem Fahrzeug existiert nur eine Trennwand an der vorderen Plattform, an der hinteren Plattform nicht.
Aufwändig gestaltet sich auch die Aufarbeitung der Schränke im Fahrerstand. Hier gilt es deutliche Feuchtigkeitsschäden zu beseitigen. Auf ersten Blick gleichen die Schränke denen in den Stahlwagen (Wagen 171-220), beim zweiten Blick stellt man fest, dass die Schränke andere Maße haben. Das gibt insbesondere für die Platten auf dem das Schaltrad, Bremskurbel und die anderen Bedienungseinrichtungen sitzen.
Passend zum Wetter konnte die Aufarbeitung der Heizkörper abgeschlossen werden. Die Gehäuse wurden abgeschliffen und neu lackiert. Das Innenleben überprüft und defekte Heizplatten gegen funktionsfähige ersetzt.
Von der Außenbeleuchtung wurden auch bereits die ersten Teile aufgearbeitet, hier sehen wir die Abdeckringe der Scheinwerfer.
Fotos: Dieter Tennie und René Jonzeck
Februar 25th, 2017
Tolle Fortschritte, schön zu sehen!
März 11th, 2017
hallo Straßenbahner ,
meine Hochachtung für eure Arbeitsleistung
und die aufschlußreichen Fotos
für die Zukunft einen erfolgreichen “ Stapellauf “
Gruß vom Hannoverschen Fernmeldeclub v. 1995
Detlef Schmidt